Vertretung vor Finanzgerichten

Steuerberater Unterschleißheim – Steuerrechtliche Streitigkeiten

Recht haben heißt leider nicht immer Recht bekommen. Nachdem ausschöpfen aller außergerichtlichen Möglichkeiten bleibt oft nur der Weg vor das Finanzgericht. Wir vertreten Sie gerne bei allen steuerrechtlichen Streitfällen.

Vor den Finanzgerichten herrscht kein Anwaltszwang, Sie können sich daher selbst vertreten oder sich durch einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen (vgl. § 62 Abs. 2 FGO).

Gerne vertreten wir Sie bei allen Verhandlungen mit den Finanzbehörden und betreuen Betriebs- und Außenprüfungen. Zudem übernehmen wir in Fällen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren die Vertretung.

Egal ob Selbstanzeige, Erlassanträge, Einsprüche, Erörterungstermine oder Klagen vor dem Finanzgericht wir übernehmen Ihre Vertretung. Auch bei Steuerstrafverfahren und Kontakt mit der Steuerfahndung sind wir der richtige Ansprechpartner. Sollten Sie von einer Vollstreckungsmaßnahme betroffen sein,  unterstützen wir Sie diese abzuwenden.

Sie können sich darauf verlassen, wir schöpfen für Sie sämtliche zur Verfügung stehenden Rechtsmittel voll aus. Dabei gilt: je mehr Zeit zur Vorbereitung, desto besser. Beachten Sie deshalb unbedingt die gesetzten Fristen und setzen Sie sich idealerweise möglichst früh mit uns in Verbindung.