Jahresabschluss

Steuerberater Unterschleißheim – Jahresabschlüsse

Ein Tätigkeitsschwerpunkt in unserer Kanzlei ist die Erstellung von Jahresabschlüssen für kleine und mittlere Unternehmen. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach handels- und steuerrechtlichen Grundlagen, egal ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, egal welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat (GmbH, UG, KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, Einzelunternehmen).

Wir übernehmen die Einnahmen-Ausgaben-Überschussermittlungen für Kleinunternehmen und Freiberufler gemäß § 4 Abs. 3 EStG.

Für Kapitalgesellschaften und Kaufleute im Sinne des HGB erstellen wir die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse und Steuerbilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV).

Darüber hinaus führen wir Plausibilitätsprüfungen durch und fertigen  Eröffnungs-, Zwischen-, Umwandlungs-, Ergänzungs-, und Liquidationsbilanzen an. Natürlich übernehmen wir auch die Offenlegung der Jahresabschlüsse i. S. d. § 325 HGB.

Kurzum betreuen wir Sie schnell, zuverlässig und kompetent in allen Belangen der handels- und steuerrechtlichen Erstellung der Jahresabschlüsse.

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses richten sich nach § 35 Abs. 1 StBVV und orientieren sich am für den Gegenstandswert geltenden Gebührensatz. Der Gegenstandswert wiederum berechnet sich aus Bilanzsumme und Jahresumsatz.

Rufen Sie uns an, wenn Sie ein individuelles Angebot für die Erstellung des Jahresabschlusses wünschen.